Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern modernisieren und energetisch verbessern. Ziel ist es, den Wohnwert zu erhöhen, die Wohnverhältnisse zu verbessern und Energie oder Wasser einzusparen. Auch Anpassungen an barrierefreies Wohnen und an Folgen des Klimawandels können gefördert werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Investoren sinnvoll, die Mietwohnungen in Niedersachsen modernisieren oder energetisch modernisieren wollen. Die Wohnungen müssen vor dem 01.02.2002 fertiggestellt worden sein. Besonders relevant ist die Förderung auch für Vorhaben mit geringem oder mittlerem Einkommen der Berechtigten.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt ein zinsloses Förderdarlehen. Für Berechtigte mit geringem Einkommen kann ein Tilgungsnachlass von 30 % gewährt werden. Zusätzlich gibt es für barrierefrei nutzbare Wohnungen einen Zuschuss von 5.000 Euro je Wohnung.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Anträge müssen bis zum 31.12.2026 bei der zuständigen Wohnraumförderstelle eingegangen sein.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Gefördert werden nur Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern, die vor dem 01.02.2002 fertiggestellt worden sind. Der Antrag muss bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle eingehen; sonst kann er nicht berücksichtigt werden. Außerdem gelten die weiteren Bedingungen und Konditionen aus der Produktinformation.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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