Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Unternehmen dabei helfen, in Niedersachsen zu investieren und neue sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze zu schaffen. Außerdem soll sie die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells stärken, zum Beispiel durch mehr Innovation, mehr Digitalisierung und mehr Klimaschutz. Ein weiterer Zweck ist die Einsparung von CO₂, etwa durch bessere Energieeffizienz oder erneuerbare Energien.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gedacht, auch für das Beherbergungsgewerbe. Sinnvoll ist sie für Unternehmen, die in den genannten Fördergebieten in Niedersachsen investieren und dabei Arbeitsplätze schaffen oder sichern wollen. Das Unternehmen muss wirtschaftlich und dauerhaft am Markt tätig sein.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dieser kann je nach Maßnahmeart und beihilferechtlicher Grundlage bis zu 60 % betragen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal gestellt werden; die NBank muss den Förderbeginn vorher schriftlich bestätigen.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Das Investitionsvorhaben muss grundsätzlich bis zum 30.09.2029 beendet werden. Für das Programm können keine neuen Anträge mehr eingereicht werden, weil das Förderbudget vollständig ausgeschöpft ist. Verwendungsnachweise sind nur für Antragsnummern möglich, die mit 87 beginnen.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Vorhaben von Nicht-KMU, Vorhaben mit Förderung aus anderen EFRE-Landesprogrammen oder aus anderen EU-Mitteln für dieselben Kosten sowie landesinterne Betriebsverlagerungen ohne Erweiterungscharakter. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben mit einer Fördersumme unter 20.000 Euro, Unternehmen in Schwierigkeiten und Ausgaben oder Investitionsgüter, die durch die Richtlinie ausgeschlossen sind. Eine Förderung ist außerdem nur möglich, wenn die Investition mit einer Kombination der genannten Fördergegenstände verbunden ist und die Betriebsstätte in Niedersachsen in einem ausgewiesenen Fördergebiet liegt.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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