Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Projekte und Maßnahmen zur Prävention des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen unterstützen. Ziel ist es auch, Schutzkonzepte zu entwickeln, weiterzuentwickeln und in umfassende Strategien der Gewaltprävention einzubetten. Außerdem sollen Kooperationen zwischen zuständigen Stellen und Organisationen vor Ort gestärkt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, zum Beispiel Unternehmen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Einrichtungen. Sie richtet sich an Vorhaben in Niedersachsen. Besonders passend ist sie für Organisationen, die Präventionsarbeit, Netzwerkarbeit oder Schutzkonzepte umsetzen wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens 20.000 Euro je Kalenderjahr. Die Beantragung erfolgt postalisch.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Projekte sind erst wieder ab dem 01.01.2028 möglich, weil bis dahin alle Fördermittel vergeben sind. Der Stichtag für Anträge ist der 31.08.2027.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden andere kriminal- oder gewaltpräventive Projekte, Einzelpersonen, Antragstellende aus dem Ausland sowie Projekte und Maßnahmen außerhalb von Niedersachsen. Außerdem müssen Zuwendungsempfangende ohne Sitz in Niedersachsen nachweisen, dass ihr Tätigkeitsschwerpunkt und das Projekt auf Niedersachsen bezogen sind.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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