Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung unterstützt Strukturprojekte, die als Koordinierungsstelle für Frauen und Wirtschaft arbeiten. Ziel ist es, die berufliche Entwicklung von Frauen zu stärken sowie Chancengerechtigkeit und Gleichstellung zu verbessern. Außerdem sollen passende Netzwerke aufgebaut und gepflegt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit geeigneter fachlicher und administrativer Kompetenz. Sie richtet sich an Organisationen, die in Niedersachsen Projekte für Frauen und Wirtschaft als Koordinierungsstelle umsetzen wollen. Die unterstützten Angebote kommen dabei vor allem Frauen zugute, insbesondere nichterwerbstätigen oder in Elternzeit befindlichen Frauen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 40 % im SER-Gebiet und 60 % im ÜR-Gebiet der förderfähigen Gesamtausgaben. Förderfähig sind insbesondere Personalausgaben für Projektleitung und Projektmitarbeit, Ausgaben für Honorarkräfte sowie weitere Ausgaben über eine Restkostenpauschale.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Projekts über das Kundenportal gestellt werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Einzelpersonen. Eine Förderung setzt außerdem voraus, dass das Projekt die festgelegten Qualitätsstandards erfüllt und in der Förderwürdigkeitsprüfung anhand der eingereichten Unterlagen und der Projektbeschreibung positiv bewertet wird. Fehlen die erforderliche fachliche oder administrative Kompetenz der antragstellenden Organisation oder werden die Qualitätskriterien nicht ausreichend erfüllt, kann das Fördergesuch abgelehnt werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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