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NBank - RIKA - Qualifizierende Projekte

Die Förderung soll Qualifizierungsprojekte unterstützen, die die Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben verbessern. Außerdem soll sie die Chancengerechtigkeit bei der Existenzsicherung und Alterssicherung erhöhen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf regionalen Ansätzen und auf der Unterstützung von Frauen bei der Gründung eines Unternehmens.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nbank.de Förderregion: Niedersachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Qualifizierungsprojekte unterstützen, die die Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben verbessern. Außerdem soll sie die Chancengerechtigkeit bei der Existenzsicherung und Alterssicherung erhöhen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf regionalen Ansätzen und auf der Unterstützung von Frauen bei der Gründung eines Unternehmens.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit geeigneter fachlicher und administrativer Kompetenz. Zielgruppe der Projekte sind nichterwerbstätige oder beschäftigte Frauen, zum Beispiel geflüchtete oder zugewanderte Frauen sowie Alleinerziehende. Auch Projekte zur Unterstützung von Frauen bei der Unternehmensgründung können gefördert werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und wird durch Beratung der NBank ergänzt. Der Zuschuss beträgt 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben im SER-Gebiet und 60 % im ÜR-Gebiet. Förderfähig sind vor allem Personalausgaben für Fachpersonal, Honorarausgaben und Ausgaben für Teilnehmende; weitere förderfähige Ausgaben werden über eine Restkostenpauschale abgegolten.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag soll in der Regel mindestens 3 Monate vor Beginn des Projekts über das Kundenportal gestellt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Projekte, wenn beschäftigte und nichterwerbstätige Frauen aus beihilferechtlichen Gründen nicht getrennt durchgeführt werden. Eine Förderung setzt außerdem voraus, dass die antragstellende Organisation und gegebenenfalls Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner fachlich und administrativ geeignet sind. Das Projekt muss festgelegte Qualitätsstandards erfüllen und wird anhand der eingereichten Unterlagen sowie der Projektbeschreibung bewertet.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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