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NBank - Soziale Innovation - Stellen für Soziale Innovation

Die Förderung soll soziale Innovationen in Niedersachsen stärken. Gefördert werden neue und übertragbare Projektansätze, die soziale Herausforderungen lösen, regionale Bedarfe decken und auf Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt reagieren. Außerdem soll der Zugang zu guten Gesundheits- und Sozialdienstleistungen gesichert und verbessert werden.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nbank.de Förderregion: Niedersachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll soziale Innovationen in Niedersachsen stärken. Gefördert werden neue und übertragbare Projektansätze, die soziale Herausforderungen lösen, regionale Bedarfe decken und auf Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt reagieren. Außerdem soll der Zugang zu guten Gesundheits- und Sozialdienstleistungen gesichert und verbessert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Landesspitzenverbände der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden sowie für Landesverbände der Wohlfahrt mit Sitz in Niedersachsen. Dazu zählen auch Verbände aus Bereichen wie Gesundheit, Pflege, Bildung und anderen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Sie ist besonders geeignet für Organisationen, die als Stelle für Soziale Innovation Projekte anstoßen, begleiten und vernetzen wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung von bis zu 70 % im SER-Gebiet und bis zu 80 % im ÜR-Gebiet. Förderfähig sind vor allem Personalausgaben für eine Vollzeitstelle in der Projektleitung und eine Teilzeitstelle für Projektmitarbeit oder Assistenz sowie Ausgaben für Honorar- und ehrenamtliche Tätigkeiten; weitere förderfähige Ausgaben werden über eine Restkostenpauschale von 35 % abgegolten.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Anträge müssen nach einem Aufruf auf der Webseite der NBank fristgerecht und vollständig zu den jeweiligen Stichtagen eingereicht werden. Der Antrag muss vor Beginn des Projekts über das Kundenportal gestellt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch kann ausgeschlossen werden, wenn der Antrag nicht fristgerecht oder nicht vollständig zu den jeweiligen Stichtagen eingereicht wird. Ebenfalls problematisch ist es, wenn das Projekt bereits begonnen wurde, bevor der Antrag gestellt wurde. Außerdem ist die Förderung nur für die genannten Verbände mit Sitz in Niedersachsen vorgesehen, sodass andere Antragstellende nicht zur Zielgruppe gehören.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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