Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Projekte unterstützen, die Arbeitslose und Arbeitsuchende qualifizieren, stabilisieren und betreuen. Ziel ist es, damit den Strukturwandel in Niedersachsen besser zu bewältigen und die Fachkräftesituation zu verbessern.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Bildungsträgerinnen und Bildungsträger sowie für juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und Personengesellschaften mit Betriebsstätte in Niedersachsen. Sie richtet sich an Projekte im Bereich Arbeitslosenprojekte, die auch internationale Fachkräfte einbeziehen können.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dieser beträgt grundsätzlich bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Nettoausgaben im ÜR-Gebiet und SER-Gebiet; förderfähig sind unter anderem Personalausgaben, pauschalierte Ausgaben für Teilnehmende und eine Restkostenpauschale. Die Gesamtausgaben pro Projekt sind auf 500.000 Euro begrenzt, und die Laufzeit ist grundsätzlich auf 36 Monate beschränkt.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss mindestens 3 Monate vor Beginn des Projekts gestellt werden. Maßgeblich für die Frist ist der postalische Eingang der unterschriebenen Antragsunterlagen bei der NBank in Hannover.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Projekte, für die bereits eine Förderung aus ESF+-Mitteln anderer Landes- oder Bundesprogramme, aus anderen Mitteln der EU oder aus einem oder mehreren anderen Programmen und Unionsinstrumenten erfolgt.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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