Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll berufliche Weiterbildungen unterstützen, die überbetriebliche Kompetenzen vermitteln und so die regionale Fachkräftesituation verbessern. Gefördert werden auch Weiterbildungen, die digitale Kompetenzen oder Fähigkeiten für den Strukturwandel stärken.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Bildungsträgerinnen und Bildungsträger mit Betriebsstätte in Niedersachsen. Sie richtet sich an Projekte, die Beschäftigte oder andere passende Zielgruppen in regionalen Fachkräftebündnissen weiterbilden und zu den jeweiligen regionalen Strategien passen.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dieser beträgt grundsätzlich bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Nettoausgaben im ÜR-Gebiet und im SER-Gebiet. Gefördert werden Qualifizierungen mit Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, wenn sie mindestens 21 Unterrichtsstunden umfassen und die Kursgebühr pro Teilnehmenden unter 8.000 Euro liegt.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn des Projekts gestellt werden. Maßgeblich ist der postalische Eingang der unterschriebenen Antragsunterlagen bei der NBank in Hannover.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich, weil die Fördermittel ausgeschöpft sind. Nicht gefördert werden einzelbetrieblich ausgerichtete Weiterbildungsprojekte, unternehmensspezifische Schulungen, Schulungen zu eigenen Produkten sowie betriebsspezifisches Coaching und Unternehmensberatung. Außerdem müssen die Projekte zu den veröffentlichten Förderaufrufen und zur Strategie des zuständigen Fachkräftebündnisses passen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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