Öffentliche Einrichtungen | Zuschuss

NBank - Wassermengenmanagement

Die Förderung soll Vorhaben unterstützen, die das Wassermengenmanagement in Niedersachsen strategisch neu ausrichten. Außerdem soll der klimafolgenorientierte Ausbau von Infrastrukturen für Wasserversorgung und Wassernutzung vorangebracht werden. Ziel ist es auch, Wissen zu Wasserfragen zu verbessern und Akteure besser zu vernetzen.

Stand 31.07.2026 Nächste Abgabefrist 02.08.2027   Quelle: nbank.de Förderregion: Niedersachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Vorhaben unterstützen, die das Wassermengenmanagement in Niedersachsen strategisch neu ausrichten. Außerdem soll der klimafolgenorientierte Ausbau von Infrastrukturen für Wasserversorgung und Wassernutzung vorangebracht werden. Ziel ist es auch, Wissen zu Wasserfragen zu verbessern und Akteure besser zu vernetzen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kommunale Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Auch juristische Personen, die für öffentliche Wasserversorgung, Trinkwassergewinnung oder Abwasserentsorgung zuständig sind, können profitieren. Außerdem kommen Zusammenschlüsse dieser Stellen und Unternehmen infrage.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Anteilsfinanzierung. Die Förderung liegt je nach Vorhaben zwischen 50 % und 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Je nach Maßnahmeart müssen Förderanträge außerdem ein Mindestpunktziel von 60 oder 100 Punkten erreichen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Für die genannten Stichtage muss der Antrag jeweils bis zum 31.07.2026 und bis zum 02.08.2027 postalisch bei der NBank vorliegen. Der Antrag muss vor Beginn des Projekts vollständig per Post eingereicht werden. Für Förderanträge, die ab dem 01.01.2026 eingereicht wurden, gelten besondere Regeln zum Projektbeginn.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Vorhaben außerhalb Niedersachsens sowie Antragstellende mit Dienst- oder Betriebssitz außerhalb Niedersachsens. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben mit rechtlicher Verpflichtung, zum Beispiel Kompensationsmaßnahmen, und Maßnahmen, die bereits durch andere Programme gefördert werden. Nicht förderfähig sind auch Vorhaben, bei denen der Nutzen für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung nicht im Vordergrund steht oder für die es passendere, speziellere Förderrichtlinien gibt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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