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NBank - Zukunftsregionen in Niedersachsen – Projekte

Die Förderung soll regionale Projekte in den Zukunftsregionen in Niedersachsen unterstützen. Ziel ist es, über Zusammenarbeit über Verwaltungsgrenzen hinweg neue Wachstumspotenziale zu nutzen und regionale Herausforderungen besser zu bewältigen.

Stand 31.07.2026 Nächste Abgabefrist 30.09.2029   Quelle: nbank.de Förderregion: Niedersachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll regionale Projekte in den Zukunftsregionen in Niedersachsen unterstützen. Ziel ist es, über Zusammenarbeit über Verwaltungsgrenzen hinweg neue Wachstumspotenziale zu nutzen und regionale Herausforderungen besser zu bewältigen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Akteure in den Zukunftsregionen in Niedersachsen gedacht, die bereits einen rechtskräftigen Bescheid zur Aufnahme in das Programm erhalten haben. Sinnvoll ist sie vor allem für kommunale Stellen, gemeinnützige Einrichtungen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und kooperative Verbünde mit Wissenschaft, Gebietskörperschaften oder Unternehmen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Anteilfinanzierung. Die Förderung beträgt 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet SER und 60 % im Programmgebiet ÜR; je nach Fallgruppe gelten unterschiedliche Regeln für förderfähige Ausgaben und Pauschalen. Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Projekts über das Kundenportal der NBank.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die beantragten Projekte dürfen maximal bis zum 30.09.2029 laufen. Für Förderanträge, die nach dem 01.01.2026 gestellt wurden, gilt: Private und Unternehmen können bei Projektausgaben unter 100.000 Euro ab Antragseingang starten, Kommunen bei Projektausgaben unter 1 Mio. Euro ebenfalls ab Antragseingang. Alle anderen Projekte dürfen erst nach Förderzusage oder nach schriftlicher Genehmigung für den vorzeitigen Beginn starten.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Vorhaben, die bereits eine Förderung aus EFRE- oder ESF+-Mitteln anderer Landes- oder Bundesprogramme oder aus anderen EU-Mitteln erhalten, besonders aus dem ELER oder dem EMFAF. Außerdem ist ein Fördergesuch ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen des Programms nicht erfüllt sind, zum Beispiel wenn kein rechtskräftiger Bescheid zur Aufnahme in das Programm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ vorliegt oder das Projekt nicht aus dem Zukunftskonzept der anerkannten Zukunftsregion abgeleitet ist.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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