Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Investitionen in innovative Anlagegüter in Niederösterreich. Sie richtet sich an Vorhaben mit einer Investitionssumme ab 1.000.000 Euro. Gefördert werden Projekte, die Innovationen sowie Forschung und Entwicklung bis zur Umsetzung und Marktreife bringen. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Qualitätskriterien ab. Möglich sind bis zu 5 Prozent der förderbaren Kosten. Wenn bestimmte Bonuskriterien erfüllt sind, kann der Zuschuss bis zu 10 Prozent betragen. Ein Bonus ist zum Beispiel möglich, wenn eine stillgelegte Betriebsstätte ohne zusätzliche Flächenversiegelung revitalisiert wird oder wenn mehr als 10 neue Green Jobs entstehen. Ein weiterer Bonus ist möglich, wenn Digitalisierung ein wesentlicher Teil des Vorhabens ist.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens online gestellt werden. Dafür ist das Wirtschaftsförderungs-Portal des Landes Niederösterreich zu nutzen. Das Vorhaben muss bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, etwa bei Arbeitsplatzentwicklung, Nachhaltigkeit und Innovation.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen sowie für große Unternehmen in der gewerblichen Wirtschaft. Sie passt besonders zu Betrieben, die in neue, innovative Anlagen investieren und ihr Vorhaben weiterentwickeln wollen. Auch Unternehmen mit Projekten zu Forschung, Entwicklung, Digitalisierung oder nachhaltiger Modernisierung können profitieren. Wichtig ist, dass das Vorhaben die geforderten Qualitätskriterien erfüllt.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Bis auf Widerruf
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie große Unternehmen
- Investition in innovative Anlagegüter
- Investitionssumme ab 1.000.000 Euro
- Erfüllung definierter Qualitätskriterien, zum Beispiel zu
- Arbeitsplatzentwicklung
- Kapazitätsentwicklung
- Qualitätsverbesserungen, Angebotserweiterung oder neue Zielgruppen
- Nachhaltigkeit
- Innovation im Betrieb
- mögliche Ausschlusskriterien
- Rechnungen, die nicht auf die Förderungswerber lauten
- Skonti und Rabatte
- Kosten für den Erwerb von Grundstücken
- Gebühren und Abgaben
- Vertragserrichtungskosten und Finanzierungskosten
- Patentkosten
- Kosten für bewegliche Aktiva, die nicht ausschließlich am Investitionsstandort eingesetzt werden
- Ersatz bestehender Baulichkeiten oder Anlagen ohne signifikanten Qualitätssprung
- Vorhaben, die nur aus Kapazitätserweiterungen bestehen
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Betriebsanlagen
- Gründung
- Innovation
- Nachfolge
- Nahversorgung
- Übergabe
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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