Zuschuss

Niedersächsisches Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in Niedersachsen Ihre Marktchancen verbessern und gemeinsam mit Forschungseinrichtungen neue Produkte oder Verfahren entwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen in Niedersachsen bei Forschung und Entwicklung. Es geht darum, neue Produkte, Verfahren oder Prozesse zu entwickeln und die Marktchancen zu verbessern. Die Förderung gibt es als Zuschuss.

Gefördert werden Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Das kann ein Vorhaben eines einzelnen Unternehmens sein oder ein gemeinsames Vorhaben mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen. Auch Forschungseinrichtungen können in bestimmten Fällen beteiligt sein.

Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Außerdem müssen bestimmte Qualitäts- und Finanzierungsanforderungen erfüllt sein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen sinnvoll. Auch kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung und Forschungseinrichtungen, die mit Unternehmen zusammenarbeiten, können profitieren. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit engem Bezug zu Forschung und Entwicklung. Sie eignet sich für Projekte, bei denen Unternehmen gemeinsam mit Partnern neue Lösungen entwickeln wollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung
    • Antrag vor Beginn des Vorhabens
    • Durchführung in Niedersachsen
    • Hoher eigener Entwicklungsanteil mit eigenem Personal
    • Personalausgaben bei Bewilligung mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • Gesamtfinanzierung gesichert
    • Bei Verbund- und Kooperationsvorhaben: Kooperationsvereinbarung
    • Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
    • Unternehmen in einem laufenden Sanierungsverfahren
  • Anbieter der Förderung
    • Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
  • Thema der Förderung
    • Forschung und Entwicklung in Unternehmen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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