Kreditinstitute

NRW.Bank - Absicherungsinstrument für Transformationsindustrien

Die Förderung soll Vorhaben im Bereich der Transformationstechnologien finanziell absichern. Sie unterstützt Finanzierungen im Rahmen einer Konsortialfinanzierung, indem Risiken bei Fremdkapitalfinanzierungen teilweise übernommen werden. Damit sollen insbesondere Transformationsvorhaben in Branchen mit beschleunigtem Wandel durch Dekarbonisierung ermöglicht werden.

Stand 05.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Vorhaben im Bereich der Transformationstechnologien finanziell absichern. Sie unterstützt Finanzierungen im Rahmen einer Konsortialfinanzierung, indem Risiken bei Fremdkapitalfinanzierungen teilweise übernommen werden. Damit sollen insbesondere Transformationsvorhaben in Branchen mit beschleunigtem Wandel durch Dekarbonisierung ermöglicht werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie für Projektgesellschaften, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Besonders geeignet ist sie für Hersteller oder Zulieferer aus Branchen wie Stromerzeugung und -verteilung, Energiespeicherung, Wasserstoff, CCU-CCS, Wärme- und Kälteerzeugung sowie Automobilindustrie. Sie richtet sich an Unternehmen mit großen Vorhaben im Bereich Transformationstechnologien.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredite in Form einer Risikobeteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen im Rahmen eines Konsortiums. Die Risikoübernahme kann bis zu 50 % der Vorhabenfinanzierung betragen, das Gesamtvolumen der Risikobeteiligung liegt bei mindestens 50 Millionen Euro. Finanziert werden dabei insbesondere Garantiearten wie Bietungsgarantie, Anzahlungsgarantie, Vertragserfüllungsgarantie und Gewährleistungsgarantie.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht infrage, wenn das Vorhaben die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards nicht erfüllt. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben, die nicht mit der Ausschlussliste oder den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sind. Außerdem dürfen Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen, ausgenommen Private-Equity-Investoren, nicht mit mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am antragstellenden Unternehmen oder an der antragstellenden Projektgesellschaft beteiligt sein.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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