Darlehen

NRW.Bank - Agrar- und Ernährungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz

Die Förderung soll Investitionen im Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz in der Agrar-, Forst- und Ernährungswirtschaft ermöglichen. Unterstützt werden zum Beispiel Vorhaben zur Senkung des Energieverbrauchs, zur Minderung von Emissionen, zur Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte sowie touristische Angebote mit Bezug zur landwirtschaftlichen Produktion.

Stand 05.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen im Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz in der Agrar-, Forst- und Ernährungswirtschaft ermöglichen. Unterstützt werden zum Beispiel Vorhaben zur Senkung des Energieverbrauchs, zur Minderung von Emissionen, zur Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter Produkte sowie touristische Angebote mit Bezug zur landwirtschaftlichen Produktion.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen der Agrar-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie des Ernährungshandwerks sinnvoll. Dazu zählen insbesondere agrargewerbliche Handelsunternehmen, land- und forstwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen sowie Unternehmen der Ernährungswirtschaft. Auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können unter bestimmten beihilfefreien Konditionen einen Antrag stellen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen. Finanziert werden können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, mit einer Förderhöhe von höchstens 10 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr. Der Antrag wird über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden der Erwerb von Anteilen an Unternehmen, Unternehmenskäufe und Unternehmensübernahmen sowie der Erwerb von Betriebsmitteln. Ebenfalls ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur. Nicht gefördert werden außerdem Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach dem EEG oder KWKG gefördert werden, Maßnahmen von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie Vorhaben, die unter die Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank fallen. Voraussetzung ist zudem, dass das Vorhaben der Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte, der Diversifizierung in neue zusätzliche Produkte oder einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens dient.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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