Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll den Umbau bestehender Wohngebäude für mehr Barrierefreiheit und besseren Einbruchschutz ermöglichen. Außerdem kann der Ersterwerb von entsprechend umgebauten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen finanziert werden. Ziel ist es, Wohnraum sicherer und besser nutzbar zu machen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen. Dazu gehören zum Beispiel Selbstnutzer von Wohnimmobilien und Mieter. Sie ist besonders passend für alle, die bestehende Wohngebäude umbauen oder entsprechend umgebauten Wohnraum erwerben möchten.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit mit bis zu 50.000 € pro Wohneinheit. Gefördert werden Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden sowie der Ersterwerb von entsprechend umgebauten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen. Der Antrag wird über ein Kreditinstitut nach Wahl gestellt und muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Beim Ersterwerb von umgebauten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen muss der Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme und vor Unterzeichnung des Kaufvertrags gestellt werden. Nach Zusage ist der Abruf der Mittel bis 12 Monate möglich, mit einer Verlängerung um maximal 24 Monate.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Einrichtungsgegenstände und digitale Geräte der Unterhaltungselektronik, Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Wochenendhäuser sowie Einrichtungen, die unter das Heimordnungsrecht der Länder fallen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben und Eigenleistungen. Eine Förderung kommt außerdem nicht in Betracht, wenn die Maßnahmen nicht an bestehenden Wohngebäuden durchgeführt werden, die technischen Mindestanforderungen nicht eingehalten werden, die Arbeiten nicht durch Fachunternehmen ausgeführt werden oder die geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards in Deutschland nicht erfüllt sind. In bestimmten Fällen ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln nicht möglich; außerdem kann die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht genutzt werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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