Darlehen

NRW.Bank - Aquakultur und Fischwirtschaft - Wachstum

Die Förderung soll Investitionen in der Aquakultur und Fischwirtschaft ermöglichen. Sie unterstützt Vorhaben, die der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen dienen. Außerdem soll das Projekt dazu beitragen, Produktionskosten zu senken und Produktions- sowie Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Stand 05.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen in der Aquakultur und Fischwirtschaft ermöglichen. Sie unterstützt Vorhaben, die der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen dienen. Außerdem soll das Projekt dazu beitragen, Produktionskosten zu senken und Produktions- sowie Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft sinnvoll, die in der Primärerzeugung tätig sind. Sie richtet sich an Unternehmen nach der KMU-Definition der EU. Auch Unternehmen, die diese KMU-Kriterien nicht erfüllen, können unter beihilfefreien Konditionen einen Antrag stellen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 10 Mio. € je Unternehmen und Jahr. Gefördert werden insbesondere Investitionen in Grundstücke, Gebäude, bauliche und technische Anlagen sowie Maschinen; junge Unternehmer der Aquakultur und Fischerei unter 41 Jahren können zusätzlich einen Zinsbonus erhalten.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Eine konkrete Abgabefrist für den Antrag ist im vorliegenden Material nicht erkennbar.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Investitionen zur Erhöhung der Fangkapazitäten sowie für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Fischereifahrzeugen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Investitionen in die Versuchsfischerei, Kosten für die Übertragung von Eigentum an einem Unternehmen, Kosten für direkte Besatzmaßnahmen und Umschuldungen. Auch Vorhaben mit destruktiven Fangmethoden oder dem Einsatz von Treibnetzen in der Hochseefischerei bei Netzen mit mehr als 2,5 km Länge sind ausgeschlossen. Nicht förderfähig sind außerdem Vorhaben, deren Verwendungszwecke unter die Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank fallen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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