Darlehen

NRW.Bank - Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG)

Die Förderung soll berufliche Aufstiegsfortbildungen finanziell unterstützen. Sie hilft dabei, Kosten für Lehrgänge, Prüfungen und Prüfungsstücke zu bezahlen. Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein Beitrag zum Lebensunterhalt möglich sein.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll berufliche Aufstiegsfortbildungen finanziell unterstützen. Sie hilft dabei, Kosten für Lehrgänge, Prüfungen und Prüfungsstücke zu bezahlen. Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein Beitrag zum Lebensunterhalt möglich sein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für natürliche Personen sinnvoll, die an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen. Dazu gehören zum Beispiel Fortbildungen zum Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher oder Betriebswirt. Sie ist für Menschen gedacht, die sich beruflich weiterqualifizieren und einen anerkannten Fortbildungsabschluss erreichen möchten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung besteht aus einer Kombination von Zuschüssen und Darlehen. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können bis zu 15.000 € gefördert werden, jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als zinsgünstiges Darlehen. Für ein Prüfungsstück können bis zu 50 % der notwendigen Kosten, höchstens 2.000 €, übernommen werden, ebenfalls je zur Hälfte als Zuschuss und Darlehen. Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein einkommens- und vermögensabhängiger Unterhaltsbeitrag gewährt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Nach einer Zusage kann das Darlehen innerhalb von 3 Monaten bei der KfW beantragt werden. Die Fortbildungsmaßnahme muss bei Vollzeit innerhalb von 36 Monaten und bei Teilzeit innerhalb von 48 Monaten abgeschlossen werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn die erforderliche berufliche Vorqualifikation vor Beginn der Maßnahme nicht vorliegt. Ebenfalls problematisch ist es, wenn die Fortbildungsmaßnahme weniger als 400 Unterrichtsstunden umfasst. Eine Ablehnung ist außerdem möglich, wenn die Maßnahme nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit abgeschlossen werden kann oder wenn der Antrag erst nach Beginn der Maßnahme gestellt wird.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.