Zuschüsse

NRW.Bank - Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt

Die Förderung soll die Aus- und berufliche Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt unterstützen. Sie hilft dabei, Kosten für Qualifizierungen zu senken und die Sicherheit, den Umweltschutz sowie die Wettbewerbsfähigkeit in der Binnenschifffahrt zu stärken.

Stand 05.08.2026 Nächste Abgabefrist 30.06.2027   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die Aus- und berufliche Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt unterstützen. Sie hilft dabei, Kosten für Qualifizierungen zu senken und die Sicherheit, den Umweltschutz sowie die Wettbewerbsfähigkeit in der Binnenschifffahrt zu stärken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Binnenschifffahrtsunternehmen mit Sitz in Deutschland sowie für anerkannte Ausbildungsvereine der Binnenschifffahrt. Sie kommt auch Unternehmen zugute, die eine Verbundausbildung mit Kooperationspartnern aus der Binnenschifffahrt durchführen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen können profitieren, weil für sie höhere Zuschüsse möglich sind.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gefördert werden 50 % der gesamten Aus- oder Weiterbildungskosten, bei mittleren Unternehmen 60 % und bei kleinen Unternehmen 70 %. Möglich sind bis zu 65.000 € für eine 36-monatige Ausbildung, bis zu 76.000 € für eine 42-monatige Ausbildung und bis zu 8.000 € innerhalb von 24 Monaten je Weiterbildungsteilnehmer.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein. Die Förderung gilt laut den vorliegenden Angaben bis zum 30.06.2027.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Eine Förderung ist außerdem ausgeschlossen, wenn die Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme bereits vor der Bewilligung begonnen wurde. Für Weiterbildungsmaßnahmen gilt zudem eine Bagatellgrenze von 300 €.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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