Zuschüsse

NRW.Bank - AusbildungWeltweit - Mobilität von Auszubildenden sowie Ausbildern

Die Förderung soll Auslandsaufenthalte im Rahmen der beruflichen Erstausbildung ermöglichen. Unterstützt werden Projekte, bei denen Auszubildende, Ausbildende oder Verantwortliche für die berufliche Bildung im Ausland lernen, arbeiten oder Aufenthalte vorbereiten. Ziel ist es, internationale Lernerfahrungen in der Ausbildung zu fördern.

Stand 05.08.2026 Nächste Abgabefrist 18.02.2027   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Auslandsaufenthalte im Rahmen der beruflichen Erstausbildung ermöglichen. Unterstützt werden Projekte, bei denen Auszubildende, Ausbildende oder Verantwortliche für die berufliche Bildung im Ausland lernen, arbeiten oder Aufenthalte vorbereiten. Ziel ist es, internationale Lernerfahrungen in der Ausbildung zu fördern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen und eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts, sonstige Ausbildungsbetriebe sowie berufliche Schulen mit Sitz in Deutschland. Sie richtet sich an Einrichtungen, die für ihre Auszubildenden oder ihr Bildungspersonal Auslandsaufenthalte organisieren möchten. Auch vorbereitende Besuche für solche Aufenthalte können für diese Zielgruppe sinnvoll sein.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe hängt von der Zielgruppe, dem Zielland und der Dauer des Auslandsaufenthalts ab. Gefördert werden Aufenthalte von Auszubildenden zu Lernzwecken, Aufenthalte von Ausbildenden und Verantwortlichen für die berufliche Bildung sowie vorbereitende Besuche; die Förderdauer beträgt bis zu 12 Monate.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Antragsfrist für Aufenthalte von Februar 2027 bis Januar 2028 endet am 08.10.2025. Für Aufenthalte zwischen dem 01.06.2027 und dem 30.05.2028 endet die Antragsfrist am 18.02.2027.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Vorhaben in Ländern, die als Programmland am Programm Erasmus+ teilnehmen. Ebenfalls nicht gefördert werden Vorhaben in Ländern, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Eine Förderung kommt außerdem nicht infrage, wenn die entsendende Einrichtung keinen Sitz in Deutschland hat oder wenn die erforderliche Lernvereinbarung und der notwendige „letter of intent“ der Partnereinrichtung im Zielland nicht vorliegen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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