Ergänzungskredit

NRW.Bank - BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

Die Förderung soll energetische Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden im Wohnbereich finanzieren. Sie unterstützt Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Wohngebäudes oder einer Wohneinheit. Dafür steht ein zinsgünstiger Ergänzungskredit zur Verfügung.

Stand 05.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll energetische Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden im Wohnbereich finanzieren. Sie unterstützt Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Wohngebäudes oder einer Wohneinheit. Dafür steht ein zinsgünstiger Ergänzungskredit zur Verfügung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen sowie weitere juristische Personen. Besonders passend ist sie für Antragstellende, die bereits eine bewilligte Zuschussförderung für dieselbe Maßnahme erhalten haben. Für selbstnutzende Eigentümer gilt zusätzlich, dass die Immobilie ihr Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz sein muss und das Haushaltsjahreseinkommen höchstens 90.000 € beträgt.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit in Form eines zinsgünstigen Ergänzungskredits. Finanziert werden können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, höchstens 120.000 € je Wohneinheit. Der Kredit kann nur zusätzlich zu einer bereits zugesagten oder bewilligten, aber noch nicht ausgezahlten Zuschussförderung nach BEG Einzelmaßnahmen beantragt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Außerdem muss die Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach der Zusage der Zuschussförderung erfolgen. Die zugrunde liegende Zuschussförderung darf dabei nicht älter als 12 Monate sein.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Umschuldungen und Nachfinanzierungen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Maßnahmen von Bund, Bundesländern, deren Einrichtungen sowie politischen Parteien. Eine Förderung ist außerdem nicht möglich, wenn keine bereits zugesagte oder bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung vorliegt, wenn das Vorhaben nicht mit der Ausschlussliste der KfW vereinbar ist oder wenn eine unzulässige Doppelförderung für dieselben förderfähigen Kosten entstehen würde.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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