Beteiligung

NRW.Bank - BEG Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude

Die Förderung soll den Einbau effizienter Heizungen sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz in Nichtwohngebäuden unterstützen. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch des Gebäudes zu erhöhen.

Stand 05.08.2026 Nächste Abgabefrist 01.02.2027   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll den Einbau effizienter Heizungen sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz in Nichtwohngebäuden unterstützen. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch des Gebäudes zu erhöhen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts. Auch kommunale Unternehmen sowie Einrichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung von Bundesländern können gefördert werden, wenn sie mit der Maßnahme kommunale Aufgaben wahrnehmen. Sie richtet sich an Träger von Nichtwohngebäuden in Deutschland, die ihre Heizung modernisieren möchten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gefördert werden unter anderem der Einbau effizienter Wärmeerzeuger, der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Förderung beträgt 30 % der förderfähigen Gesamtkosten, eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist bis zu 60 % der geförderten Investitionskosten möglich.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Außerdem ist eine Förderung über die Programme BEG Wohngebäude oder BEG Nichtwohngebäude für dieselbe antragstellende Stelle erst wieder 3 Jahre nach Abschluss eines über die BEG Einzelmaßnahmen geförderten Vorhabens möglich, und umgekehrt. Ab dem 01.02.2027 sinken die Förderhöchstbeträge halbjährlich jeweils zum 01.02. und 01.08.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Eigenbauanlagen und Prototypen sowie gebrauchte Anlagen oder Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Teilen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Maßnahmen von Bund, Bundesländern und deren Einrichtungen, von Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes sowie von Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung der Bundesländer, wenn diese keine kommunalen Aufgaben wahrnehmen. Maßnahmen politischer Parteien sind ebenfalls ausgeschlossen. Eine Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude oder Nichtwohngebäude ist ausgeschlossen, und für dieselben förderfähigen Kosten darf nur ein Antrag bei KfW oder BAFA gestellt werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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