Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Kommunen dabei unterstützen, Bestandsgebäude energetisch zu sanieren oder erstmals zu erwerben und anschließend auf ein Effizienzgebäude- oder Effizienzhaus-Niveau zu bringen. Damit sollen die Energieeffizienz verbessert und förderfähige Sanierungskosten finanziert werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften. Auch Stadtstaaten und deren Einrichtungen können gefördert werden, wenn sie kommunale Aufgaben wahrnehmen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit und kann zusätzlich Tilgungszuschüsse enthalten. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, in der Regel bis maximal 10 Mio. € pro Vorhaben. Gefördert werden insbesondere Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden, energetische Fachplanung und Baubegleitung, Nachhaltigkeitszertifizierung sowie unter bestimmten Bedingungen ein Ergänzungskredit zu Einzelmaßnahmen.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ein Ersterwerb ist nur förderfähig, wenn er innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme erfolgt. Die Abruffrist für den Kredit beträgt 12 Monate nach Zusage, eine Verlängerung ist möglich. Außerdem muss bei Sanierungsmaßnahmen der Bauantrag oder die Bauanzeige des Bestandsgebäudes mindestens 5 Jahre zurückliegen.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen, zum Beispiel ein käuflicher Erwerb, sowie Umgehungstatbestände wie Treuhandgeschäfte. Eine Förderung ist außerdem ausgeschlossen, wenn dieselben förderfähigen Kosten oder dieselbe Maßnahme gleichzeitig über bestimmte andere Programme oder Gesetze gefördert werden. Dazu zählen insbesondere EEG, KWKG, Kommunalrichtlinie, Kälte-Klima-Richtlinie, BEG Kommunen – Zuschuss sowie verschiedene Vorgängerprogramme. Ebenfalls problematisch sind Vorhaben, die nicht mit der Ausschlussliste der KfW vereinbar sind, die technischen Mindestanforderungen nicht einhalten oder die geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen in Deutschland nicht erfüllen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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