Zuschuss

NRW.Bank - BEG Kommunen - Zuschuss

Die Förderung soll Kommunen dabei unterstützen, Bestandsgebäude energetisch zu sanieren oder erstmals zu erwerben und anschließend so zu modernisieren, dass sie den Standard eines Effizienzgebäudes oder Effizienzhauses erreichen. Damit soll die Energieeffizienz verbessert und der energetische Zustand von Gebäuden deutlich angehoben werden.

Stand 05.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Kommunen dabei unterstützen, Bestandsgebäude energetisch zu sanieren oder erstmals zu erwerben und anschließend so zu modernisieren, dass sie den Standard eines Effizienzgebäudes oder Effizienzhauses erreichen. Damit soll die Energieeffizienz verbessert und der energetische Zustand von Gebäuden deutlich angehoben werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften. Auch Stadtstaaten und deren Einrichtungen können gefördert werden, wenn sie Aufgaben übernehmen, die in anderen Bundesländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden. Sie ist besonders passend für Träger, die Bestandsgebäude sanieren oder erwerben und energetisch aufwerten wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gefördert werden die Sanierung oder der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, wenn nach Abschluss ein festgelegter Effizienzstandard erreicht wird, außerdem energetische Fachplanung, Baubegleitung und teilweise auch Nachhaltigkeitszertifizierung. Je nach erreichtem Standard und Zusatzbonus, zum Beispiel für besonders schlechte Bestandsgebäude oder serielle Sanierung, sind unterschiedliche Fördersätze möglich; Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung werden mit bis zu 50 % bezuschusst.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Für Sanierungsmaßnahmen muss der Bauantrag oder die Bauanzeige des Bestandsgebäudes mindestens 5 Jahre zurückliegen. Außerdem ist eine Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen nicht gleichzeitig möglich; zwischen einer Förderung über dieses Programm und einer Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen müssen jeweils 3 Jahre liegen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn dieselben förderfähigen Kosten oder dieselbe Maßnahme gleichzeitig über bestimmte andere Programme oder Gesetze gefördert werden. Nicht gefördert werden entgeltliche oder sonstige Vermögensübertragungen, zum Beispiel ein bloß käuflicher Erwerb, sowie Umgehungstatbestände, zum Beispiel über Treuhandgeschäfte. Ebenfalls problematisch ist es, wenn technische Mindestanforderungen nicht eingehalten werden, das Vorhaben nicht zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus führt, der erforderliche Energieeffizienz-Experte nicht eingebunden wird, das Vorhaben nicht mit der Ausschlussliste der KfW vereinbar ist oder die zulässige Förderquote aus öffentlichen Mitteln überschritten wird.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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