Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Kommunen in Nordrhein-Westfalen dabei unterstützen, Beratungsprojekte zur betrieblichen Klimaanpassung für Unternehmen umzusetzen. Ziel ist es, Klimarisiken wie Hitze, Starkregen oder Trockenheit zu erkennen und passende Lösungen sowie Maßnahmen zur Verringerung dieser Risiken zu erarbeiten. So sollen Schäden vermindert und die Zukunftsfähigkeit von Betrieben gestärkt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen sinnvoll, die Beratungsprojekte für Unternehmen in ihrem Gebiet organisieren und durchführen. Sie richtet sich damit nicht direkt an einzelne Unternehmen, sondern an Kommunen als Antragstellende. Sinnvoll ist sie besonders für Kommunen, die gemeinsam mit der Wirtschaft Maßnahmen zur Klimaanpassung entwickeln möchten.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung für ein Beratungsprojekt. Gefördert werden bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für kooperative Beratungsprojekte, die von qualifizierten Beratenden nach einem anerkannten Beratungsprozess durchgeführt werden. Die teilnehmenden Unternehmen erhalten dabei Workshops zur betrieblichen Klimaanpassung und Unterstützung bei der Erstellung eines Maßnahmenplans.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Antragstellung erfolgt digital über das Kommunenportal bei der NRW.BANK. Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erlass des Zuwendungsbescheides begonnen werden, wenn die Förderung nicht gefährdet werden soll. Die Geltungsdauer der Fördermöglichkeit ist bis zum 31.12.2029 angegeben.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht förderfähig sind Beratungsprojekte, die nicht von qualifizierten Beratenden mit aktueller Qualifikation durchgeführt werden. Ebenfalls nicht förderfähig sind Projekte, die nicht auf einem vom Umweltministerium Nordrhein-Westfalen anerkannten Beratungsprozess zur betrieblichen Klimaanpassung beruhen. Wenn mehrere Gemeinden gemeinsam ein Projekt durchführen, muss eine Gemeinde als Antragstellerin und Zuwendungsempfängerin bestimmt sein. Projekte, mit deren Durchführung bereits vor dem Zuwendungsbescheid begonnen wurde, können von der Förderung ausgeschlossen sein.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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