Zuschüsse

NRW.Bank - Beratungsnetzwerk im Handwerk

Die Förderung soll kostenfreie, betriebsnahe, neutrale und unabhängige Informations- und Beratungsangebote für Handwerksbetriebe ermöglichen. Dafür werden Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerke im Handwerk unterstützt.

Stand 20.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll kostenfreie, betriebsnahe, neutrale und unabhängige Informations- und Beratungsangebote für Handwerksbetriebe ermöglichen. Dafür werden Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerke im Handwerk unterstützt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Sinnvoll ist die Förderung für kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks sowie für natürliche Personen vor einer Existenzgründung oder vor der Übernahme eines bestehenden Handwerksunternehmens. Die eigentlichen Antragsteller für den Zuschuss sind Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Fachverbände, Landesverbände und bestimmte Bildungseinrichtungen des Handwerks. Für Betriebe und Gründer ist die Förderung sinnvoll, weil sie dadurch Beratungsangebote nutzen können.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Handwerksorganisationen können für Betriebsberatungsstellen, Beratungsstellen für Innovation und Technologie sowie Fachberatungs- und Informationsstellen eine Förderung von bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben erhalten. Genannt werden jährlich 24.100 € je Vollzeitstelle für Betriebsberatungsstellen, 30.100 € je Vollzeitstelle für Beratungsstellen für Innovation und Technologie und 24.100 € je Vollzeitstelle für Fachberatungs- und Informationsstellen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Im Ausgangsmaterial ist keine konkrete Abgabefrist für die Antragstellung genannt. Genannt wird lediglich eine Geltungsdauer der Förderung bis 31.06.2027.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden isolierte Beratungen zu routinemäßigen Steuer-, Rechts- und Versicherungsfragen, wenn sie für die Beratung im Sinne der Richtlinie nicht zwingend notwendig sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Beratungen zum Vertrieb bestimmter Waren oder Dienstleistungen, Ausbildungsberatungen, die Aufstellung von Neu- und Umbauplänen, die Übernahme von Ausschreibungen, Angebotseinholung und -vermittlung bei Bauaufträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten, gutachterliche Stellungnahmen in privaten oder öffentlich-rechtlichen Streitfällen sowie Qualitätsprüfungen und technische, chemische und ähnliche Untersuchungen. Auch Tätigkeiten, die operative Aufgaben des Unternehmers darstellen, sowie Auslandseinsätze ohne Genehmigung durch das zuständige Bundesministerium werden nicht gefördert.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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