Zuschüsse

NRW.Bank - Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Die Förderung soll Gründungs- und Übernahmevorhaben in Nordrhein-Westfalen durch bezuschusste Beratung unterstützen. Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen vor der Umsetzung eines Vorhabens. Auch der Wechsel von einer Nebenerwerbsgründung in den Haupterwerb kann unterstützt werden.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Gründungs- und Übernahmevorhaben in Nordrhein-Westfalen durch bezuschusste Beratung unterstützen. Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen vor der Umsetzung eines Vorhabens. Auch der Wechsel von einer Nebenerwerbsgründung in den Haupterwerb kann unterstützt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für natürliche Personen ab 18 Jahren sinnvoll, die in Nordrhein-Westfalen eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufbauen wollen. Dazu gehören Neugründungen, Unternehmensübernahmen, bestimmte Beteiligungen an Unternehmen sowie der Wechsel vom Nebenerwerb in den Haupterwerb. Sie richtet sich an Vorhaben in der gewerblichen Wirtschaft und in freien Berufen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu Beratungskosten. In der Regel werden 50 % des Tagewerksatzes übernommen, bei Personen mit Bürgergeld bis zu 80 % und bei Zirkelberatungen bis zu 90 %; gefördert werden je nach Vorhaben bis zu 4, 6 oder 8 Beratertage sowie in besonderen Beratungssituationen bis zu 2 zusätzliche Tage. Die Beratung kann als persönliche Einzelberatung oder als Zirkelberatung für 3 bis 6 Personen stattfinden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Vor der Antragstellung ist ein Kontaktgespräch mit einer zugelassenen Anlaufstelle erforderlich. Nach Erteilung des Zuwendungsbescheids muss ein schriftlicher Beratungsvertrag geschlossen werden, und die Beratung muss innerhalb von 12 Monaten durchgeführt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Beratungen in der Start- und Festigungsphase nach bereits vollzogener Gründung. Ebenfalls ausgeschlossen sind Beratungen zu allgemeinen Rechts- und Steuerfragen, Werbung, Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten, Architekten- und Ingenieurleistungen, Sachverständigengutachten, Qualitätsprüfungen sowie technische, chemische und ähnliche Untersuchungen. Auch Schulungs-, Trainings-, Einweisungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Themen, die bereits mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden, sind nicht förderfähig. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Programmen ist nicht möglich.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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