Zuschüsse

NRW.Bank - Berufliche Weiterbildung

Die Förderung soll berufliche Weiterbildung ermöglichen und damit helfen, Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu vermeiden. Sie unterstützt auch dabei, einen Berufsabschluss nachzuholen. Zusätzlich können Kosten rund um die Teilnahme an der Weiterbildung übernommen werden.

Stand 05.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll berufliche Weiterbildung ermöglichen und damit helfen, Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu vermeiden. Sie unterstützt auch dabei, einen Berufsabschluss nachzuholen. Zusätzlich können Kosten rund um die Teilnahme an der Weiterbildung übernommen werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Arbeitslose sinnvoll. Sie richtet sich an Personen, die eine berufliche Weiterbildung machen möchten oder einen Berufsabschluss nachholen wollen. Besonders geeignet ist sie, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um die eigene Beschäftigung zu sichern oder die Chancen auf Arbeit zu verbessern.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unterstützt werden Lehrgangskosten sowie verbundene Kosten wie Fahrten, auswärtige Unterbringung, Verpflegung, Kinderbetreuung und bei Bedarf eine sozialpädagogische Begleitung; für die Weiterbildungskosten und die Teilnahme an Maßnahmen wird ein Bildungsgutschein ausgestellt. Zusätzlich können bei einer abschlussorientierten Weiterbildung ein monatliches Weiterbildungsgeld sowie Prämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen gewährt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn die Weiterbildung nicht notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu vermeiden. Ebenfalls problematisch ist es, wenn vor Beginn der Teilnahme keine Beratung durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter erfolgt ist. Außerdem kann eine Förderung ausgeschlossen sein, wenn die Maßnahme oder der Träger der Maßnahme nicht für die Förderung zugelassen ist.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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