Zuschüsse

NRW.Bank - Berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft

Die Förderung soll berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft und im Gartenbau ermöglichen. Unterstützt werden zum Beispiel Veranstaltungen und Lehrgänge zu Betriebsmanagement, Vermarktung, neuen Verfahren sowie zu Umwelt-, Klima- und Tierschutz. Ziel ist es, Wissen zu vermitteln und innovative Entwicklungen in die Praxis zu bringen.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll berufsbezogene Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Landwirtschaft und im Gartenbau ermöglichen. Unterstützt werden zum Beispiel Veranstaltungen und Lehrgänge zu Betriebsmanagement, Vermarktung, neuen Verfahren sowie zu Umwelt-, Klima- und Tierschutz. Ziel ist es, Wissen zu vermitteln und innovative Entwicklungen in die Praxis zu bringen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche Organisationen der Weiterbildung außerhalb der Landesverwaltung sowie für Zusammenschlüsse von Erzeugern landwirtschaftlicher Produkte und Anbieter landwirtschaftsbezogener Dienstleistungen. Sie richtet sich insbesondere an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen. Auch andere Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen über eine De-minimis-Beihilfe gefördert werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Je nach geplanter Maßnahme werden 60 % bis 80 % der förderfähigen Ausgaben übernommen. Gefördert werden Informationsveranstaltungen und Lehrgänge, auch als Online- oder Hybridveranstaltungen, wobei eine Bagatellgrenze von 1.000 € gilt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt in der Regel nicht in Betracht, wenn an der Maßnahme weniger als 7 Personen teilnehmen. Ebenfalls problematisch ist es, wenn die Teilnehmenden nicht in den genannten beruflichen oder fachlichen Bereichen tätig sind, nicht in Nordrhein-Westfalen wohnen oder dort kein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis haben. Außerdem kann eine Förderung ausscheiden, wenn die Teilnehmenden nicht mehr als die Hälfte des Lehrgangs besuchen, die Maßnahme nicht mit dem System für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft vereinbar ist oder der Träger nicht von der Bewilligungsbehörde zugelassen wurde.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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