Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung unterstützt Maßnahmen der Berufsorientierung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten und vergleichbaren Bildungsstätten. Sie soll Jugendlichen den Übergang von der Schule in den Beruf erleichtern. Gefördert werden dabei insbesondere Potenzialanalysen und praxisorientierte Berufsorientierungstage.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Berufsbildungsstätten. Dazu gehören juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts, die solche Bildungsstätten betreiben. Indirekt profitieren Jugendliche, in der Regel ab Klasse 7, die an Maßnahmen der Berufsorientierung teilnehmen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gefördert werden die Vor- und Nachbereitung in der Schule mit 40 € je teilnehmender Schülerin oder je teilnehmendem Schüler, die Potenzialanalyse mit 200 € je teilnehmender Person, praxisorientierte Berufsorientierungstage mit 40 € je Tag und teilnehmender Person sowie ein individuelles 1:1-Reflexionsgespräch mit 40 € je teilnehmender Person. Die Mittel sind für Maßnahmen der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten vorgesehen.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Für das Jahr 2026 kann der Antrag im Zeitraum vom 01.06.2026 bis 31.08.2026 gestellt werden. Dies gilt für Vorhaben, die bereits in der Antragsrunde 2025 bewilligt wurden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ein Förderantrag ist nicht geeignet, wenn die antragstellende Stelle kein Träger einer Berufsbildungsstätte ist. Ebenfalls problematisch ist es, wenn keine Erfahrung in der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung oder beruflichen Erstausbildung vorliegt, keine pädagogisch qualifizierte Projektleitung eingesetzt wird oder die Maßnahmen nicht kostenfrei angeboten werden. Außerdem kann eine Förderung ausscheiden, wenn keine vorgelagerte Potenzialanalyse vorgesehen ist, die Qualitätsstandards nicht eingehalten werden, die Berufsorientierungstage nicht getrennt von anderen Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt werden oder keine Kooperationsvereinbarungen mit den beteiligten Schulen bestehen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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