Beteiligung

NRW.Bank - Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen

Die Förderung soll kleinen und mittleren Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zusätzliches Kapital für Gründung, Unternehmensfestigung, Betriebsübernahmen und Wachstumsinvestitionen bereitstellen. Sie hilft dabei, die Kapitalbasis des Unternehmens zu stärken und Zukunftsinvestitionen zu finanzieren.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll kleinen und mittleren Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zusätzliches Kapital für Gründung, Unternehmensfestigung, Betriebsübernahmen und Wachstumsinvestitionen bereitstellen. Sie hilft dabei, die Kapitalbasis des Unternehmens zu stärken und Zukunftsinvestitionen zu finanzieren.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Existenzgründer sowie für kleine und mittlere Unternehmen nach der KMU-Definition der EU. Dazu gehören je nach Programm junge Unternehmen bis maximal 2 Jahre, Unternehmen bei Betriebsübernahmen sowie etablierte wachstumsorientierte Unternehmen, die seit mindestens 2 Jahren am Markt sind. Voraussetzung ist, dass die Investition in Nordrhein-Westfalen erfolgt.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung und gehört damit zu den Beteiligungsformen der Unternehmensfinanzierung. Möglich sind Beteiligungen von 50.000 € bis 1,5 Mio. € mit Laufzeiten von 7 bis 10 Jahren; zusätzlich wird eine Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen über 70 % der Kapitaleinlage genutzt. Die Förderung kann mit Bankmitteln, Förderdarlehen der KfW oder NRW.BANK sowie mit Ausfallbürgschaften kombiniert werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn der Ort der Investition nicht in Nordrhein-Westfalen liegt. Ebenfalls kritisch ist es, wenn die beantragte Beteiligung das bereits vorhandene Eigenkapital des Unternehmens übersteigt. Außerdem kann ein Fördergesuch abgelehnt werden, wenn keine ausreichende Qualifikation vorliegt oder wenn kein tragfähiges, zukunftssicheres Konzept und keine nachhaltigen Marktchancen nachgewiesen werden können.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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