Zuschüsse

NRW.Bank - Betriebliches Mobilitätsmanagement

Die Förderung soll Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements unterstützen, die den Verkehr umweltfreundlicher machen. Ziel ist es, umwelt- und klimaschädliche Emissionen im Verkehrssektor zu verringern. Gefördert werden dabei vor allem modellhafte und wirksame Lösungen in Betrieben und Einrichtungen.

Stand 06.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements unterstützen, die den Verkehr umweltfreundlicher machen. Ziel ist es, umwelt- und klimaschädliche Emissionen im Verkehrssektor zu verringern. Gefördert werden dabei vor allem modellhafte und wirksame Lösungen in Betrieben und Einrichtungen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, natürliche Personen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Besonders passend ist sie für kleine und mittlere Unternehmen, wenn sie Standardmaßnahmen umsetzen oder mit externer Beratung standortspezifische Konzepte erarbeiten möchten. Auch Verbundprojekte mehrerer Partner können gefördert werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unterstützt werden Einzel- und Verbundprojekte in den Bereichen Innovationsförderung, Breitenförderung und Initialförderung, zum Beispiel für technische, organisatorische, infrastrukturelle oder informatorische Maßnahmen. Die Höhe des Zuschusses ist je nach Maßnahme unterschiedlich und reicht von bis zu 5.000 € bei der Initialförderung über bis zu 60.000 € bei der Breitenförderung bis zu einem im Bewilligungsbescheid festgelegten Höchstbetrag bei der Innovationsförderung.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Einreichung von Projektskizzen und Anträgen erfolgt über gesonderte Förderaufrufe. Im Schwerpunkt Innovationsförderung konnte im 3. Förderaufruf ein Antrag bis zum 11.08.2025 gestellt werden. Im einstufigen Antragsverfahren der Breitenförderung und Initialförderung ist die formale Antragstellung bis zum 31.12.2026 möglich.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch kann ausscheiden, wenn zum Zeitpunkt der Auszahlung kein Hauptsitz in der Europäischen Union oder keine Betriebsstätte beziehungsweise Niederlassung in Deutschland vorhanden ist. Ebenfalls problematisch ist es, wenn die notwendige fachliche Qualifikation oder ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten für die Durchführung des Projekts fehlen. Bei Verbundprojekten kann eine fehlende schriftliche Kooperationsvereinbarung zur Ablehnung führen, und wenn kein Verwertungsplan für die spätere Nutzung der Ergebnisse vorgelegt wird, ist eine Förderung ebenfalls nicht möglich.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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