Zuschüsse

NRW.Bank - Bildung für nachhaltige Entwicklung in Umweltbildungseinrichtungen

Die Förderung soll Bildung für nachhaltige Entwicklung in Umweltbildungseinrichtungen stärken. Unterstützt werden Maßnahmen und Netzwerkaktivitäten, die Nachhaltigkeitsbewusstsein und nachhaltiges Handeln fördern. Außerdem soll der Austausch zwischen Akteuren verbessert und die Umsetzung innovativer Bildungsansätze unterstützt werden.

Stand 22.08.2026 Nächste Abgabefrist 15.12.2026   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Bildung für nachhaltige Entwicklung in Umweltbildungseinrichtungen stärken. Unterstützt werden Maßnahmen und Netzwerkaktivitäten, die Nachhaltigkeitsbewusstsein und nachhaltiges Handeln fördern. Außerdem soll der Austausch zwischen Akteuren verbessert und die Umsetzung innovativer Bildungsansätze unterstützt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Umweltbildungseinrichtungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, zum Beispiel Vereine, Verbände, Stiftungen, Kirchen, Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ebenfalls angesprochen sind andere gemeinnützige Anbieter von Umweltbildung sowie juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit gemeinnützigen Zwecken. Besonders passend ist die Förderung für Einrichtungen, die Bildungsangebote im Bereich nachhaltige Entwicklung aufbauen oder vernetzt weiterentwickeln wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Grundsätzlich werden 80 % der förderfähigen Ausgaben übernommen, bei besonderem Landesinteresse sind bis zu 100 % möglich. Für Netzwerkaktivitäten sind pro Umweltbildungseinrichtung maximal 130.000 € im Jahr vorgesehen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Erstantrag muss bis zum 31.10. für die nächste Förderperiode eingereicht werden. Folgeanträge müssen bis zum 15.12. eines Jahres für den weiteren Projektzeitraum gestellt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Maßnahmen von Einrichtungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Maßnahmen von biologischen Stationen, die bereits nach den Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW gefördert werden. Außerdem müssen für die Förderung von Netzstrukturen alle verbindlichen Handlungsfelder abgedeckt werden, ein integriertes Gesamtkonzept vorliegen und eine Zertifizierung nach der geltenden BNE-Zertifizierung innerhalb der beantragten Förderperiode möglich sein. Bei sonstiger Projektförderung muss die Maßnahme an die Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung anknüpfen und zu deren Zielen beitragen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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