Zuschuss

NRW.Bank - Billigkeitsleistung für indirekte CO2-Kosten

Die Förderung soll stromintensive Unternehmen entlasten, indem sie die über den Strompreis weitergegebenen Kosten aus Treibhausgasemissionen mindert. Sie dient der Strompreiskompensation für beihilfefähige Produktionsbereiche im europäischen Emissionshandel.

Stand 05.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll stromintensive Unternehmen entlasten, indem sie die über den Strompreis weitergegebenen Kosten aus Treibhausgasemissionen mindert. Sie dient der Strompreiskompensation für beihilfefähige Produktionsbereiche im europäischen Emissionshandel.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Unternehmen sinnvoll, die in Deutschland Produkte in beihilfefähigen Sektoren oder Teilsektoren herstellen. Dazu gehören Unternehmen, deren Produkte unter die in Anhang I der Beihilfe-Leitlinien genannten Bereiche fallen. Besonders relevant ist sie für stromintensive Unternehmen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Billigkeitsleistung. Die Höhe richtet sich nach den indirekten CO2-Kosten des Vorjahres. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich, wenn die geltenden Beihilfevorschriften und Höchstbeträge eingehalten werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Antragsfrist wird im Internet von der zuständigen Stelle bekannt gegeben. Der Förderzeitraum beziehungsweise die Geltungsdauer umfasst die Abrechnungsjahre 2025 bis 2030.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nur für Anlagen in Betracht, die sich in Deutschland befinden und in Betrieb sind. Wird eine Anlage stillgelegt oder verlegt, muss dies unverzüglich angezeigt werden. Außerdem müssen Gegenleistungen wie ein Energiemanagementsystem oder Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen nachgewiesen werden, damit die Förderung erhalten bleibt. Auch erforderliche Auskünfte, Einsicht in Unterlagen und Prüfungen müssen zugelassen werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.