Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Unternehmen helfen, höhere Stromkosten auszugleichen, die durch Dekarbonisierungsmaßnahmen entstehen. Sie soll unzumutbare Härten vermeiden und die Strompreisentlastung unterstützen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Unternehmen gedacht, die einem Wirtschaftszweig mit einem erheblichen Verlagerungsrisiko zugeordnet sind. Sie ist besonders sinnvoll für Betriebe, die wegen steigender Stromkosten durch Dekarbonisierung finanziell belastet werden.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen Zuschuss als Billigkeitsleistung. Die Höhe hängt von der Maßnahme und vom Stromverbrauch ab.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Förderung gilt für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028. Für das Abrechnungsjahr 2026 kann der Antrag bis zum 31.03.2027 gestellt werden. Die Dekarbonisierungsmaßnahme muss nach Beginn des jeweiligen Abrechnungsjahrs starten und innerhalb von 48 Monaten nach der Bewilligung umgesetzt werden, in Ausnahmefällen innerhalb von 72 Monaten.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht förderfähig sind Stromverbräuche, die bereits für eine Strompreiskompensation im Rahmen der Förderung für indirekte CO₂-Kosten berücksichtigt werden. Ein Antrag ist nur möglich, wenn das Unternehmen in einem Wirtschaftszweig der KUEBLL-Liste oder des CISAF tätig ist und die Abnahmestelle in Deutschland liegt. Außerdem muss das Unternehmen mindestens 50 % des Förderbetrags in bestimmte Investitionen für erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Flexibilität des Stromverbrauchs oder Infrastrukturmodernisierung investieren.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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