Zuschüsse

NRW.Bank - Binnenfischerei und Aquakultur

Die Förderung soll Maßnahmen in der Binnenfischerei und Aquakultur unterstützen, die nachhaltig wirken und aquatische Bioressourcen erhalten oder wiederherstellen. Außerdem sollen Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen gestärkt werden. Ein weiterer Zweck ist die Verbesserung von Umwelt- und Klimaschutz, Energieeffizienz sowie Tierwohl in diesem Bereich.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Maßnahmen in der Binnenfischerei und Aquakultur unterstützen, die nachhaltig wirken und aquatische Bioressourcen erhalten oder wiederherstellen. Außerdem sollen Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen gestärkt werden. Ein weiterer Zweck ist die Verbesserung von Umwelt- und Klimaschutz, Energieeffizienz sowie Tierwohl in diesem Bereich.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Fischereiunternehmen, Aquakulturunternehmen sowie Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen, jeweils auch für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger. Außerdem können das zuständige Landesamt, Hochschulen, gemeinnützige wissenschaftliche oder technische Einrichtungen sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und eingetragene Fischereiverbände gefördert werden. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Sitz in Nordrhein-Westfalen liegt.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschüsse oder Ausgleichszahlungen. Je nach Art und Größe der antragstellenden Stelle sowie nach Art und Umfang der Maßnahme werden 25 % bis 100 % der förderfähigen Ausgaben übernommen. Grundsätzlich gilt eine Bagatellgrenze von 2.000 €, bei bestimmten Umweltdienstleistungen und Aal-Besatzmaßnahmen 250 €.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn der Sitz nicht in Nordrhein-Westfalen liegt. Bei Aquakulturmaßnahmen fehlt die Fördervoraussetzung, wenn kein Abschluss als Fischwirt oder keine vergleichbare Qualifikation vorliegt. Beim Neueinstieg kann eine Förderung abgelehnt werden, wenn für die Maßnahmen keine ergänzenden Unterlagen zur Machbarkeit und zu den Marktchancen vorgelegt werden. Forschungsmaßnahmen sind nicht förderfähig, wenn sie nicht in Zusammenarbeit mit einer anerkannten wissenschaftlichen oder technischen Einrichtung durchgeführt werden. Bei Ausbildungsmaßnahmen kann eine Förderung ausscheiden, wenn die Eignung von Ausbildungsstätte oder Ausbildungspersonal nicht nachgewiesen wird. Außerdem müssen für den Bootsmotorentausch technische Voraussetzungen erfüllt werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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