Zuschüsse

NRW.Bank - Bürgerenergiefonds NRW

Die Förderung soll Bürgerenergieprojekte in Nordrhein-Westfalen in einer frühen Phase unterstützen. Gefördert werden Vorplanung und Machbarkeitsprüfung für Projekte zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie für Projekte zur Wärmeerzeugung, Wärmespeicherung, Wärmeverteilung und für energieeffiziente Wärme- und Kältenetze. Ziel ist es, notwendige Vorarbeiten wie Gutachten und Studien zu finanzieren.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Bürgerenergieprojekte in Nordrhein-Westfalen in einer frühen Phase unterstützen. Gefördert werden Vorplanung und Machbarkeitsprüfung für Projekte zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie für Projekte zur Wärmeerzeugung, Wärmespeicherung, Wärmeverteilung und für energieeffiziente Wärme- und Kältenetze. Ziel ist es, notwendige Vorarbeiten wie Gutachten und Studien zu finanzieren.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Bürgerenergiegesellschaften in Nordrhein-Westfalen. Diese müssen aus mindestens sieben natürlichen Personen aus unterschiedlichen Haushalten bestehen; zusätzlich können auch Kommunen oder andere juristische Personen beteiligt sein. Besonders passend ist die Förderung für Zusammenschlüsse, die ein Bürgerenergieprojekt vor Ort im Umfeld des ersten Wohnsitzes der beteiligten Personen vorbereiten wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, genauer als bedingt rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung. Förderfähige Ausgaben für die Vorplanung und Machbarkeitsprüfung werden ab mindestens 10.000 € bis zu 300.000 € pro Vorhaben vollständig erstattet. Eine Rückzahlung wird fällig, wenn die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert ist, mit der Umsetzung begonnen wird oder die Voraussetzungen für die Antragsberechtigung wegfallen; keine Rückzahlung ist nötig, wenn das Projekt nachweislich nicht realisierbar ist.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn für Stromerzeugungsprojekte vorrangig vergleichbare Fördermöglichkeiten der Europäischen Union, des Bundes oder anderer öffentlicher Geldgeber genutzt werden können. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben, bei denen die beantragten Maßnahmen schon vor der Bewilligung begonnen wurden. Nicht gefördert wird auch, wenn über das Vermögen der Bürgerenergiegesellschaft ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde oder eine Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags besteht. Bei Windenergieprojekten muss außerdem vor der Bewilligung die planungsrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Flächen vorliegen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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