Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll die Chancen auf einen Kredit bei der Hausbank verbessern. Dafür gibt es eine verbindliche Bürgschaftszusage, wenn für ein Vorhaben nicht genügend eigene Sicherheiten vorhanden sind. So können verschiedene Finanzierungsvorhaben leichter umgesetzt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus. Sie richtet sich außerdem an Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie an Angehörige der freien Berufe. Besonders passend ist sie für Personen und Unternehmen, die für Kreditverhandlungen mit der Hausbank zusätzliche Absicherung brauchen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Bürgschaft in Form einer Ausfallbürgschaft. Abgesichert werden können bis zu 80 % des Kreditbetrags, mit einer Bürgschaftshöhe von maximal 250.000 €. Die Laufzeit beträgt in der Regel bis zu 15 Jahre, in bestimmten Fällen auch länger.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Sanierungen von Unternehmen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Kredite, die bereits vor der Beantragung der Bürgschaft gewährt wurden. Eine Bürgschaft wird außerdem nur übernommen, wenn andere Sicherheiten nicht oder nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen und wenn die sachliche und persönliche Kreditwürdigkeit nachgewiesen wird.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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