Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Menschen in einer förderfähigen Ausbildung finanziell unterstützen, wenn sie ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung nicht ausreichend selbst finanzieren können. Gefördert werden Ausbildungen an öffentlichen oder gleichwertigen privaten Schulen, Kollegs, Akademien, Hochschulen sowie entsprechende Fernunterrichtslehrgänge.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit passendem aufenthaltsrechtlichem Status, die sich in einer förderfähigen Ausbildung befinden. Sie richtet sich an Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie weitere Auszubildende an förderfähigen Bildungseinrichtungen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Ausbildungseignung vorliegt und das Ausbildungsziel voraussichtlich erreicht werden kann.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschüsse und/oder Darlehen. Für Schülerinnen und Schüler ist ein Vollzuschuss möglich, für Studierende und andere Auszubildende in der Regel eine Förderung aus 50 % Zuschuss und 50 % Darlehen. Die Höhe hängt von der Art der Ausbildungsstätte, der Unterbringung sowie von Einkommen und Vermögen ab.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss spätestens im Monat des Ausbildungsbeginns eingereicht werden. Bei Auszubildenden an höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen sind je nach Ausbildungs- und Prüfungsordnung spätestens zu Beginn des 5. Fachsemesters Leistungsnachweise vorzulegen.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung kommt in der Regel nicht infrage, wenn keine deutsche Staatsangehörigkeit und kein passender aufenthaltsrechtlicher Status vorliegt. Ebenfalls ausgeschlossen oder gefährdet ist die Förderung, wenn die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung fehlt, die Ausbildung nicht rechtzeitig begonnen wird, die Altersgrenze überschritten ist oder ausreichende Mittel für Lebensunterhalt und Ausbildung bereits anderweitig vorhanden sind. Auch unzureichende Leistungen oder fehlende Leistungsnachweise können zur Ablehnung führen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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