Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Unternehmen dabei unterstützen, ihre Energie- und Ressourceneffizienz zu verbessern und erneuerbare Energien stärker zu nutzen. Gefördert werden dafür verschiedene Investitionen und Maßnahmen in betrieblichen Anlagen und Prozessen. Ziel ist es auch, den Verbrauch fossiler Energie und den Einsatz CO₂-intensiver Ressourcen zu senken.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für private Unternehmen, kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform, Landesunternehmen mit privater Rechtsform, Angehörige der freien Berufe, Contractoren, Landwirte und gemeinnützige Organisationen. Besonders geeignet ist sie für Betriebe, die ihre Anlagen, Prozesse oder Energieversorgung effizienter und klimafreundlicher gestalten wollen. Contractoren können gefördert werden, wenn sie Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen umsetzen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unterstützt werden je nach Modul zum Beispiel effiziente Querschnittstechnologien, erneuerbare Prozesswärme, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Energiemanagementsoftware, Transformationspläne sowie die Elektrifizierung kleiner Unternehmen. Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem jeweiligen Modul, der Unternehmensgröße und dem Vorhaben und kann bis zu 20 Mio. € pro Vorhaben betragen.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Maßnahme muss in Deutschland durchgeführt werden und nach der Inbetriebnahme mindestens 3 Jahre zweckentsprechend betrieben werden. Die Förderung gilt bis zum 31.12.2028.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Maßnahmen von Kommunen und deren unselbstständigen Eigenbetrieben, bereits begonnene Maßnahmen, bauliche Maßnahmen sowie gesetzlich oder behördlich vorgeschriebene Maßnahmen. Ebenfalls ausgeschlossen sind unter anderem gebrauchte Anlagen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Eigenleistungen, Personal- und Betriebskosten sowie Maßnahmen außerhalb des eigenen Betriebsgeländes. Nicht förderfähig sind außerdem Vorhaben mit fossilen Energieträgern, Kohle- oder Ölwärmeerzeugung, bestimmte KWK- oder EEG-fähige Anlagen und Maßnahmen, Treuhandkonstruktionen sowie Vorhaben, die nicht mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW vereinbar sind oder die technischen, umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen nicht erfüllen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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