Zuschüsse

NRW.Bank - Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte

Die Förderung unterstützt transformative Klimaschutzprojekte, die zu einem treibhausgasneutralen Wirtschafts- und Konsummodell beitragen. Gefördert werden Vorhaben, die bundesweit einen deutlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten. Die Projekte sollen Hemmnisse der Transformation überwinden und wirksame Lösungen verbreiten.

Stand 05.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt transformative Klimaschutzprojekte, die zu einem treibhausgasneutralen Wirtschafts- und Konsummodell beitragen. Gefördert werden Vorhaben, die bundesweit einen deutlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten. Die Projekte sollen Hemmnisse der Transformation überwinden und wirksame Lösungen verbreiten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sinnvoll. Dazu können zum Beispiel Kommunen, Einrichtungen aus dem Bildungsbereich, Organisationen im Verbraucherbereich, Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen gehören. Besonders geeignet ist sie für Träger, die bundesweit wirksame Klimaschutzprojekte mit klaren Zielen und gesicherter Finanzierung umsetzen wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. In der Regel werden bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben oder Kosten übernommen, bei öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen und staatlichen Hochschulen bis zu 95 %, bei Unternehmen bis zu 50 %. Die Förderung läuft bis zu 3 Jahre, die Bagatellgrenze liegt bei 150.000 Euro, und das Antragsverfahren ist zweistufig mit Projektskizze und anschließendem Antrag.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Fristen werden in den jeweiligen Projektaufrufen bekannt gegeben. Dort werden Stichtage, Zeitfenster und gegebenenfalls Themenschwerpunkte für die Einreichung von Projektskizzen veröffentlicht.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Baumaßnahmen sowie reine Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Eine Förderung ist außerdem ausgeschlossen, wenn das Projekt auch ohne Förderung oder im gleichen Umfang durchgeführt werden kann, die Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist oder der erforderliche Eigenanteil nicht erbracht wird. Ebenfalls problematisch sind fehlende personelle oder finanzielle Kapazitäten, fehlende fachliche oder wirtschaftliche Umsetzbarkeit sowie bei Verbundprojekten das Fehlen einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist wegen Doppelförderung ausgeschlossen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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