Zuschüsse

NRW.Bank - Deutscher Filmförderfonds (DFFF)

Die Förderung unterstützt die Herstellung von Filmen oder Teilwerken von Filmen, die für eine Erstauswertung im Kino bestimmt und geeignet sind. Gefördert werden Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme. Ziel ist es, förderfähige deutsche Herstellungskosten bei der Filmproduktion zu unterstützen.

Stand 05.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt die Herstellung von Filmen oder Teilwerken von Filmen, die für eine Erstauswertung im Kino bestimmt und geeignet sind. Gefördert werden Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme. Ziel ist es, förderfähige deutsche Herstellungskosten bei der Filmproduktion zu unterstützen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Hersteller von Filmen und Produktionsdienstleister zur Filmherstellung. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland sowie Unternehmen aus einem EU-Mitgliedstaat, EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz, wenn sie eine Niederlassung in Deutschland haben. Sie ist besonders passend für Vorhaben, die Kinofilme in Deutschland herstellen oder Produktionsleistungen dafür erbringen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Hersteller können grundsätzlich bis zu 30 % der förderfähigen deutschen Herstellungskosten erhalten, maximal 5 Mio. € pro Film. Produktionsdienstleister können grundsätzlich ebenfalls bis zu 30 % der förderfähigen deutschen Herstellungskosten erhalten, maximal 25 Mio. € pro Film.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss in der Regel mindestens 6 Wochen vor Drehbeginn gestellt werden. Bei Produktionsdienstleistern muss der Antrag in der Regel mindestens 6 Wochen vor Beginn der den Auftrag ausführenden Arbeiten gestellt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn die ökologischen Standards bei der Herstellung des Films nicht eingehalten werden. Für Hersteller ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn die Mindesthöhe der Gesamtherstellungskosten nicht erreicht wird: 1 Mio. € bei Spielfilmen, 200.000 € bei Dokumentarfilmen und 2 Mio. € bei Animationsfilmen. Bei internationalen Koproduktionen ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn nicht mindestens 25 % der gesamten Herstellungskosten tatsächlich in Deutschland ausgegeben werden oder der deutsche Finanzierungsanteil unter 20 % liegt.

Für Produktionsdienstleister ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn es sich nicht um einen Spiel- oder Animationsfilm handelt, der in Deutschland im Kino aufgeführt werden soll. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Förderung, wenn der Hersteller sich nicht zur Einhaltung der Sperrfristen verpflichtet hat. Eine Förderung scheidet außerdem aus, wenn die Gesamtherstellungskosten des Films unter 20 Mio. € liegen oder die beim Dienstleister in Auftrag gegebenen deutschen Herstellungskosten unter 8 Mio. € liegen. Wenn Projekte den kulturellen Eigenschaftstest für Animationsfilme erfüllen müssen, ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn die deutschen Herstellungskosten unter 2 Mio. € liegen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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