Effizienzkredit

NRW.Bank - Effizienzkredit Bauen

Die Förderung soll den Neubau und die Sanierung von gewerblichen Nichtwohngebäuden mit besserer Energieeffizienz ermöglichen. Gefördert werden Effizienzgebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen, zum Beispiel an der Gebäudehülle oder an Heizungsanlagen. Ziel ist es, energieeffiziente und ökologisch nachhaltige Investitionen in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll den Neubau und die Sanierung von gewerblichen Nichtwohngebäuden mit besserer Energieeffizienz ermöglichen. Gefördert werden Effizienzgebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen, zum Beispiel an der Gebäudehülle oder an Heizungsanlagen. Ziel ist es, energieeffiziente und ökologisch nachhaltige Investitionen in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie für Angehörige der freien Berufe. Sie passt besonders zu Antragstellern, die in Nordrhein-Westfalen gewerblich genutzte Nichtwohngebäude neu bauen, sanieren oder energetisch verbessern wollen. Auch Investitionen in fremdvermietete gewerblich genutzte Nichtwohngebäude können förderfähig sein, wenn die mietende Person oder das mietende Unternehmen antragsberechtigt wäre.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit in Form eines zinsgünstigen Ratendarlehens mit bis zu 10 Millionen Euro und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, wobei andere bewilligte Fördermittel angerechnet werden können. Möglich sind Laufzeiten von 10 bis 25 Jahren mit 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren, festen Zinsen über die gesamte Laufzeit und optional einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung für die Hausbank. Mitfinanziert werden können neben den Bau- oder Sanierungskosten auch Planungs- und Beratungsleistungen, Architektenleistungen, Baunebenkosten und Zertifizierungskosten.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Bei Investitionen in Neubau- und Sanierungsvorhaben von Nichtwohngebäuden kann der Antrag erst nach Vorliegen einer Zusage aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude oder für Klimafreundlicher Neubau eingereicht werden. Nach Vertragsschluss gilt eine Abruffrist von 12 Monaten.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Vorhaben von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ebenfalls ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben und reine Zinsanpassungen. Keine Förderung gibt es außerdem für Unternehmen aus Fischerei und Aquakultur sowie aus der Primärerzeugung bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse, für Vorhaben mit Bezug zu Ausfuhren in Mitglieds- oder Drittstaaten und für Vorhaben zur Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten. Auch eine fehlende gesicherte Gesamtfinanzierung, ein Investitionsort außerhalb von Nordrhein-Westfalen, das Fehlen der erforderlichen Nachweise zur Energieeffizienz oder Nachhaltigkeit sowie nicht erfüllte ESG-Fördervoraussetzungen können zur Ablehnung führen. Ausgeschlossen sind zudem Antragsteller, die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission zu unzulässigen Beihilfen nicht nachgekommen sind.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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