Zuschüsse

NRW.Bank - EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW

Die Förderung soll nachhaltige und zukunftsweisende Investitionen in Nordrhein-Westfalen unterstützen. Sie wird mit Mitteln aus EFRE und JTF umgesetzt und fördert Vorhaben in Bereichen wie Innovation, Mittelstand, Nachhaltigkeit, Mobilität und lebenswerte Regionen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem gerechten Übergang in den betroffenen Kohleregionen.

Stand 22.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.10.2026   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll nachhaltige und zukunftsweisende Investitionen in Nordrhein-Westfalen unterstützen. Sie wird mit Mitteln aus EFRE und JTF umgesetzt und fördert Vorhaben in Bereichen wie Innovation, Mittelstand, Nachhaltigkeit, Mobilität und lebenswerte Regionen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem gerechten Übergang in den betroffenen Kohleregionen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Kommunen sinnvoll. Welche Antragstellung möglich ist, hängt vom jeweiligen Förderaufruf ab. Bei JTF-Maßnahmen ist die Förderung vor allem für Vorhaben in den genannten Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen relevant.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Je nach Art und Umfang der Maßnahme können bei EFRE.NRW bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, im Regierungsbezirk Münster bis zu 50 %. Bei JTF.NRW sind bis zu 50 % möglich, in bestimmten Fällen für strategische Technologien sogar bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Antragstellung erfolgt auf Grundlage von einzelnen Förderbekanntmachungen, Wettbewerbs- und Projektaufrufen, für die jeweils eigene Fristen gelten. Im Material genannt sind sowohl fortlaufende Antragsfristen als auch feste Termine, zum Beispiel 31.10.2026, 31.12.2026, 30.06.2027 und 30.06.2028.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch kann ausscheiden, wenn das Vorhaben die klima- und umweltpolitischen Standards und Prioritäten der Europäischen Union nicht beachtet. Ebenfalls problematisch sind Vorhaben, die nicht mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und dem Pariser Klimaschutzübereinkommen im Einklang stehen oder die Umweltziele der Europäischen Union erheblich beeinträchtigen. Außerdem ist eine Förderung nicht zu erwarten, wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens nicht gesichert ist oder wenn die Vorgaben für klimaresiliente und energieeffiziente Infrastrukturvorhaben nicht eingehalten werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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