Darlehen

NRW.Bank - Eigentumsförderung - Modernisierung

Die Förderung soll die Modernisierung von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Nordrhein-Westfalen ermöglichen. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die den Wohnwert verbessern, Energie einsparen, das Klima schützen, Klimaanpassung unterstützen oder neuen Wohnraum durch Um- oder Ausbau schaffen. Auch Instandsetzungskosten können mitfinanziert werden, wenn die Modernisierung im Vordergrund steht.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die Modernisierung von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Nordrhein-Westfalen ermöglichen. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die den Wohnwert verbessern, Energie einsparen, das Klima schützen, Klimaanpassung unterstützen oder neuen Wohnraum durch Um- oder Ausbau schaffen. Auch Instandsetzungskosten können mitfinanziert werden, wenn die Modernisierung im Vordergrund steht.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen sinnvoll. Sie richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr selbst genutztes Haus oder ihre selbst genutzte Eigentumswohnung modernisieren möchten. Voraussetzung ist, dass die geltenden Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen in Form eines zinsgünstigen Annuitätendarlehens. Möglich sind bis zu 220.000 Euro und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, mit einer Zinsbindung von 30 Jahren und Tilgungsnachlässen von bis zu 50 Prozent. Der Antrag ist bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung als Bewilligungsbehörde zu stellen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme schließt eine spätere Förderung grundsätzlich aus, sofern keine Einwilligung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn durch die Bewilligungsbehörde vorliegt. Die genannte Regelung zum Verwaltungskostenbeitrag gilt nur für Förderanträge, die bis zum Bewilligungsschluss 2026 bewilligt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht förderfähig sind die Schaffung von Einliegerwohnungen durch Um- oder Ausbauten sowie die Installation von Klimaanlagen. Reine Instandsetzungskosten oder Schönheitsreparaturen reichen nicht aus, da die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen überwiegen müssen. Eine Förderung ist außerdem ausgeschlossen, wenn der Investitionsort nicht in Nordrhein-Westfalen liegt, die Gesamtfinanzierung nicht gesichert oder wirtschaftlich tragbar ist, die Einkommensgrenzen nicht eingehalten werden oder mit der Maßnahme ohne Zustimmung vorzeitig begonnen wurde.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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