Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Arbeitgeber dabei unterstützen, förderungsbedürftige Menschen einzustellen. Sie gleicht mögliche Nachteile bei der Einarbeitung aus, zum Beispiel längere Einarbeitungszeiten oder eine erschwerte Vermittlung. So soll die Eingliederung von schwer vermittelbaren Menschen in Arbeit verbessert werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer einstellen möchten. Dazu gehören insbesondere Menschen, deren Vermittlung aus persönlichen Gründen erschwert ist, behinderte oder schwerbehinderte Menschen sowie Personen ab 50 Jahren, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Die Förderung richtet sich also an Betriebe, die diesen Personengruppen eine Beschäftigung ermöglichen wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Es handelt sich um Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Grundsätzlich sind bis zu 50 % des förderfähigen Arbeitsentgelts möglich, bei behinderten oder schwerbehinderten Menschen bis zu 70 %. Die Höhe und Dauer der Förderung hängen unter anderem vom Bruttoarbeitsentgelt, der Leistungsfähigkeit der beschäftigten Person und den Eingliederungserfordernissen ab; die Bewilligung erfolgt nach Ermessen der zuständigen Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrags und vor Arbeitsaufnahme eingereicht werden. Außerdem muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in der Regel über die Förderdauer hinaus weiterbeschäftigen, wobei die Nachbeschäftigungszeit meist der Förderdauer entspricht.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Arbeitsverhältnisse, die bereits früher bestanden und gekündigt wurden, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Einstellung von Personen, die in den letzten 4 Jahren bereits länger als 3 Monate versicherungspflichtig bei demselben Arbeitgeber beschäftigt waren. Außerdem besteht kein automatischer Anspruch, weil die Bewilligung im Ermessen der zuständigen Stelle liegt.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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