Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Menschen beim Einstieg in eine selbständige Tätigkeit unterstützen, damit sie ihre Arbeitslosigkeit beenden können. Sie kann auch bei der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung helfen. Ziel ist, dass die geförderten Personen künftig möglichst nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen sind.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für hilfebedürftige Personen sinnvoll, die nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch, leistungsberechtigt sind und Bürgergeld erhalten. Sie richtet sich an Menschen, die sich hauptberuflich selbständig machen wollen. Sinnvoll ist sie besonders für Personen, die gute Chancen haben, mit ihrer Gründung dauerhaft ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe hängt von den persönlichen Lebensumständen ab, und die Förderung kann höchstens 24 Monate lang gewährt werden. Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch im Jobcenter erforderlich, danach können die Unterlagen online eingereicht werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit eingereicht werden. Vorher ist zunächst ein Termin im Jobcenter mit der Integrationsfachkraft zu vereinbaren.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn kein Anspruch auf Bürgergeld nach dem SGB II besteht. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die sich bereits hauptberuflich selbständig gemacht haben oder die geplante Selbständigkeit nicht hauptberuflich mit mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben wollen. Eine Ablehnung ist außerdem möglich, wenn die persönliche Eignung für die Selbständigkeit nicht gegeben ist oder wenn keine guten Aussichten bestehen, durch die Gründung künftig unabhängig vom Bürgergeld zu werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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