Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Investitionen unterstützen, die Emissionen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern verringern. Gefördert werden langlebige Wirtschaftsgüter und begleitende Maßnahmen, die den Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen verbessern und umweltfreundlicher machen. Damit soll die Vergärung von Wirtschaftsdüngern emissionsärmer gestaltet werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für landwirtschaftliche Unternehmen, gewerbliche Unternehmen und kommunale Unternehmen, wenn sie selbstständige Betriebe sind. Voraussetzung ist, dass sie eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Besonders passend ist die Förderung für Unternehmen, die in emissionsmindernde Technik oder bauliche Maßnahmen rund um Biogasanlagen investieren wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Möglich sind bis zu 300.000 € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben; je nach Maßnahme und Unternehmensgröße werden unterschiedliche Anteile der förderfähigen Kosten übernommen, zum Beispiel bis zu 40 % der Investitionssumme, für sachkundige Begleitung bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben und höchstens 4.000 €. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist nicht möglich, und die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 €.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Für bauliche Maßnahmen gilt eine Antragsfrist bis zum 31.12.2028. Für alle anderen Maßnahmen gilt eine Antragsfrist bis zum 30.06.2029.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Vorhaben nicht in Deutschland umgesetzt wird, kein Wirtschaftsdünger-Investitionskonzept vorliegt, die Maßnahme nicht durch eine sachverständige Person aus dem Bereich Biogaserzeugung begleitet wird, die Zweckbindungsfristen nicht eingehalten werden, das Vorhaben nicht mit Umweltvorschriften vereinbar ist oder die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens nicht geordnet sind. Nicht gefördert werden außerdem unter anderem der Erwerb von Grundstücken, Produktionsrechten, Zahlungsansprüchen oder Gesellschaftsanteilen, Stallbauinvestitionen, mobile Technik, laufende Betriebsausgaben, Kreditbeschaffungskosten, Rechts- und sonstige Beratungsleistungen für den regelmäßigen Geschäftsbetrieb, Umsatzsteuer, unbare Eigenleistungen, genehmigungsbedingte oder gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, Ausgaben für Genehmigungsverfahren und Planungsleistungen sowie Preisnachlässe. Ebenfalls ausgeschlossen sind Anlagen zur Stromerzeugung aus Biogas, die durch das EEG oder das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz begünstigt werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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