Darlehen

NRW.Bank - Energie vom Land

Die Förderung soll Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien ermöglichen. Finanziert werden dafür passende Vorhaben mit einem Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Dazu gehören je nach Vorhaben zum Beispiel Bioenergie, Fotovoltaik, Windkraft sowie weitere erneuerbare Technologien.

Stand 05.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2030   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien ermöglichen. Finanziert werden dafür passende Vorhaben mit einem Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Dazu gehören je nach Vorhaben zum Beispiel Bioenergie, Fotovoltaik, Windkraft sowie weitere erneuerbare Technologien.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll, die im Bereich erneuerbare Energien tätig sind. Dazu zählen Unternehmen der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien nach der KMU-Definition der EU. Auch Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, können einen Antrag stellen, dann aber nur zu beihilfefreien Konditionen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen. Möglich sind bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 10 Millionen Euro je Kreditnehmer und Jahr, wobei der Antrag über eine Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt wird. Die Mittel sind zweckgebunden zu verwenden und gegenüber der Hausbank nachzuweisen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Förderung ist bis zum 31.12.2030 gültig.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Anlagen zur ausschließlichen Eigennutzung der erzeugten oder gespeicherten erneuerbaren Energie, also sogenannte Inselanlagen. Ebenfalls ausgeschlossen sind die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen, Umschuldungen, Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Vorhaben, die unter die Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank fallen. In der Leasingvariante ist außerdem keine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen zulässig.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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