Zuschüsse

NRW.Bank - Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Die Förderung soll die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme finanziell unterstützen. Sie hilft dabei, Energieeinsparpotenziale zu erkennen und Planungen für Sanierung, Neubau oder Contracting vorzubereiten. Gefördert werden dafür professionelle Beratungsleistungen durch zugelassene Energieberater.

Stand 05.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme finanziell unterstützen. Sie hilft dabei, Energieeinsparpotenziale zu erkennen und Planungen für Sanierung, Neubau oder Contracting vorzubereiten. Gefördert werden dafür professionelle Beratungsleistungen durch zugelassene Energieberater.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen, sonstige Unternehmen und Angehörige der freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, sofern sie nicht zu einem Energieaudit verpflichtet sind. Außerdem richtet sie sich an kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie soziale, gesundheitliche und kulturelle Einrichtungen. Sie ist besonders passend für Einrichtungen, die ihre Gebäude oder technischen Anlagen energetisch prüfen und verbessern möchten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Übernommen werden 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, je nach Art der Beratung mit unterschiedlichen Höchstbeträgen, zum Beispiel für Energieaudits, Energieberatung für Nichtwohngebäude oder Contracting-Orientierungsberatungen. Voraussetzung ist, dass die Beratung in Deutschland stattfindet und durch einen zugelassenen, unabhängigen Energieberater durchgeführt wird.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Eine erneute Beratung für denselben Antragsteller oder dasselbe Objekt ist frühestens nach vier Jahren wieder möglich.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen, die vom Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung ausgeschlossen sind, sowie Unternehmen, die eigenes qualifiziertes Personal für eine entsprechende Beratung einsetzen könnten. Ebenfalls problematisch ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Bundes für gleichartige Maßnahmen. Wenn für eine gleichartige Maßnahme weitere Fördermittel anderer Fördergeber genutzt werden, dürfen die gesamten Fördermittel 90 % der Kosten nicht übersteigen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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