Zuschüsse

NRW.Bank - Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

Die Förderung soll Investitionen unterstützen, die in Landwirtschaft und Gartenbau den Energieverbrauch senken und CO₂ einsparen. Gefördert werden vor allem Maßnahmen zur besseren Energieeffizienz sowie Investitionen in erneuerbare Energien und Abwärmenutzung für den eigenen Betrieb. Ziel ist es, die landwirtschaftliche Primärproduktion klimafreundlicher und effizienter zu machen.

Stand 05.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen unterstützen, die in Landwirtschaft und Gartenbau den Energieverbrauch senken und CO₂ einsparen. Gefördert werden vor allem Maßnahmen zur besseren Energieeffizienz sowie Investitionen in erneuerbare Energien und Abwärmenutzung für den eigenen Betrieb. Ziel ist es, die landwirtschaftliche Primärproduktion klimafreundlicher und effizienter zu machen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion sinnvoll. Das Unternehmen muss seinen Hauptsitz in Deutschland haben. Besonders passend ist die Förderung für Betriebe, die in energieeffiziente Technik, Maschinen oder Anlagen investieren wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Je nach Vorhaben werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben für einzelne investive Maßnahmen und bis zu 50 Prozent für CO₂-Einsparinvestitionen nach einer Energieberatung übernommen, insgesamt höchstens 600.000 €. Der Antrag muss in der Regel vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Fördermittel für 2026 sind ausgeschöpft. Eine Wiedereröffnung des Antragsverfahrens ist im 4. Quartal 2026 vorgesehen. Der Antrag muss in der Regel vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht infrage, wenn die Investition nicht in Deutschland erfolgt oder nicht ausschließlich der landwirtschaftlichen Primärproduktion des antragstellenden Unternehmens dient. Ebenfalls problematisch sind Verstöße gegen europäische oder nationale Umweltvorschriften sowie Maßnahmen, die nicht innerhalb des Bewilligungszeitraums begonnen und vollständig umgesetzt werden. Nicht zulässig ist außerdem die Kombination mit anderen staatlichen Fördermitteln für dieselben oder sich überschneidenden förderfähigen Kosten sowie eine Kumulierung mit Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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